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Rechtslage

Die private Verwendung von MP3-Musik ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Das Abspeichern von Musik in digitalisierter Form (im MP3 Format) ist urheberrechtlich ein Vervielfältigungsvorgang.

Dient die Vervielfältigung zur öffentlichen Aufführung dieses Musikstücks (etwa als Hintergrundmusik in Betrieben), so haben die Verwertungsgesellschaften einen gesetzmäßigen Anspruch auf ein Entgelt. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn als Aufnahmequelle eine ohnehin selber im Handel für gutes Geld erworbene CD verwendet wird.

Die illegale öffentliche Aufführung kann Musikaufführungsverbote, empfindliche Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen!

Entsprechende Lizenzverträge mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften ermöglichen der PROMOtainment Multimedia GmbH die legale Veräußerung von Festplatten mit darauf abgespeicherten Musiktiteln im MP3-Format zum Zweck der öffentlichen Aufführung und schaffen so beruhigende Rechtssicherheit für alle AKM-pflichtigen Betriebe.

 

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